Informationen zur Anreise und zum Aufenthalt vor Ort

Für die Beherbergung zu touristischen Zwecken in unseren Ferienwohnungen gilt folgendes:

             

          Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35

 

         Für die Anreise ist ab Samstag, den 11.09.2021 eine 3G-Nachweispflicht notwendig (Impf-, Test- oder Genesungsnachweis). Außerdem             wird für den Gast ohne Impf- oder Genesungsnachweis alle 72 Stunden ein Test nach § 3 Abs. 4 zur Pflicht  

 

Zugelassene Tests für unsere Ferienwohnungen sind:

         

         PCR Test durch offizielle Stelle, vor höchstens 48 Stunden vorgenommen

         Schnelltest (POC) durch offizielle Stelle, vor höchstens 24 Stunden vorgenommen

 

Die Testzentren in der Alpenwelt Karwendel finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass wir selbst keine Schnelltests unter Aufsicht durchführen. Es werden ausschließlich Tests einer offiziellen Stelle akzeptiert. Wir bitten Sie den benötigten Test für Ihre Anreise in Ihrer Heimatregion vorzunehmen, um mögliche Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

 

Von der Testpflicht befreit sind:

  • Genesene Personen (Personen mit einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus welche mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurückliegt)
  • Vollständig geimpfte Personen (Personen bei denen die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt)
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag

Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl für die Tests als auch für die Befreiung von der Testpflicht einen Nachweis erbringen und wir als Betreiber dies kontrollieren müssen. Ohne einen entsprechenden Nachweis durch den Gast dürfen wir Sie nicht bei uns beherbergen. 

 

 

Bei Anreise positiv getestete Gäste dürfen die Unterkunft nicht beziehen. Soweit Gäste während des Aufenthalts einen positiven Schnelltest haben, müssen Sie sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses des notwendigen PCR Tests isolieren. Bei einem positiven PCR Test ist das weitere Vorgehen im Zweifel mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Ein positives Testergebnis und eine womöglich frühzeitigere Abreise sind kein kostenloser Stornierungsgrund. Wir empfehlen Ihnen bei Buchungen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hier wird von den Versicherungen mittlerweile auch ein Corona-Schutzpaket angeboten.